Auf der Autobahn steht für Pkw keine feste Meterzahl im Gesetz: § 4 Absatz 1 StVO verlangt einen Abstand, bei dem du hinter dem Vordermann anhalten kannst, wenn er plötzlich bremst. Als Faustregel gilt der halbe Tacho, bei 100 km/h also 50 m und bei 130 km/h 65 m. Beim Schätzen helfen die Leitpfosten: Nach der StVO können sie in der Regel im Abstand von 50 m stehen, in Kurven verdichtet. Wo sie so stehen, entspricht der halbe Tacho bei 100 km/h einer Pfostenlücke. Hier liest du, was im Gesetz steht, was Faustregel ist und wo das Bußgeld beginnt.
Was § 4 StVO verlangt
Absatz 1 Satz 1 lautet: „Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.“ Satz 2 ergänzt: „Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“ Eine Zahl nennt der Absatz nicht.
Eine feste Meterzahl steht in § 4 nur für schwere Fahrzeuge. Wer einen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder einen Kraftomnibus führt, muss nach Absatz 3 auf Autobahnen bei mehr als 50 km/h mindestens 50 m Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen einhalten. Ein Mindestabstand per Schild (Zeichen 273) gilt nach Anlage 2 nur für Kraftfahrzeuge über 3,5 t und Zugmaschinen, nicht für Pkw und Kraftomnibusse; die übrigen Schilder stehen unter Verkehrszeichen auf der Autobahn.
Der halbe Tacho: woher die Faustregel kommt
Das Gesetz kennt den Begriff nicht, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt beschreibt ihn. Als einzuhaltender Sicherheitsabstand habe sich der „halbe Tachowert“ eingebürgert: Der Zahlenwert des Mindestabstandes in Metern ist gleich der Hälfte der Geschwindigkeit in km/h. Das entspreche bei jeder Geschwindigkeit einem Zeitabstand von 1,8 s (PTB-A 12.03, Januar 2024). Die Kampagne „Runter vom Gas“ des Bundesverkehrsministeriums und des Deutschen Verkehrssicherheitsrats nennt den halben Tacho eine Faustregel und führt in ihrer Tabelle 50 m bei 100 km/h und 65 m bei 130 km/h als Mindestabstand.
Der Bußgeldkatalog bemisst seine Stufen in Bruchteilen des halben Tachowertes. Wie die Polizei auf der Autobahn misst, steht unter Abstandsmessung auf der Autobahn.
Welchen Sicherheitsabstand bei 100 km/h?
Nach dem halben Tacho 50 m. Zwei andere Rechenwege liegen höher. Die Zwei-Sekunden-Regel ergibt 55,6 m, denn 100 km/h sind 27,8 m pro Sekunde (eigene Rechnung). Die Formel auf der „Runter vom Gas“-Seite vom 31. Juli 2026, Geschwindigkeit geteilt durch 10 mal 6, liefert 60 m; noch besser seien drei Sekunden, bei 100 km/h gut 83 m (eigene Rechnung).
Dieselbe Seite nennt für Tempo 100 etwa 28 m Strecke während der Reaktionszeit und rund 59 m Bremsweg auf trockener Fahrbahn, zusammen etwa 87 m. Ein Abstand von 50 m genügt also nur, weil auch der Vordermann einen Bremsweg hat (eigene Überlegung). Für ein stehendes Hindernis wie ein Stauende gilt § 3 Absatz 1 StVO: Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Abstand auf der Autobahn mit Leitpfosten schätzen
Anlage 4 zur StVO beschreibt unter lfd. Nr. 11 das Zeichen 620: „Um den Verlauf der Straße kenntlich zu machen, können an den Straßenseiten Leitpfosten in der Regel im Abstand von 50 m und in Kurven verdichtet stehen.“ Als Zweck nennt die StVO den Straßenverlauf, nicht das Messen von Abständen. Als Schätzhilfe taugen die Pfosten nur, wo sie tatsächlich im Regelabstand stehen; in Kurven stehen sie dichter.
| Tempo | Halber Tacho | Zwei Sekunden | Pfostenlücken beim halben Tacho |
|---|---|---|---|
| 100 km/h | 50 m | 55,6 m | 1,0 |
| 120 km/h | 60 m | 66,7 m | 1,2 |
| 130 km/h | 65 m | 72,2 m | 1,3 |
Eigene Rechnung: zwei Sekunden gleich Tempo geteilt durch 3,6 mal 2, Pfostenlücken gleich halber Tacho geteilt durch 50 m.
„Runter vom Gas“ nennt für die Zwei-Sekunden-Regel einen Leitpfosten als Merkpunkt: Sobald der Vordermann den Pfosten passiert, zählst du langsam „einundzwanzig, zweiundzwanzig“. Erreichst du den Pfosten vor dem Ende des Zählens, ist der Abstand zu gering. Außerorts, vor allem bei höherem Tempo oder schlechtem Wetter, rät die Kampagne zu drei Sekunden.
Was bei zu wenig Abstand droht
Der Bußgeldkatalog (zuletzt geändert am 12. August 2026) nennt bei mehr als 80 km/h einen Regelsatz von 35 Euro, solange der Abstand nicht weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug (Nr. 12.4, kein Punkt). Bei 100 km/h sind das 25 m. Darunter gilt Tabelle 2, die in Zehnteln des halben Tachowertes rechnet. Für 100 km/h (Nr. 12.5) und 130 km/h (Nr. 12.6) heißt das:
| Abstand weniger als | Bei 100 km/h | Bei 130 km/h |
|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowertes | 25 m: 75 Euro, 1 Punkt | 32,5 m: 75 Euro, 1 Punkt |
| 4/10 | 20 m: 100 Euro, 1 Punkt | 26 m: 100 Euro, 1 Punkt |
| 3/10 | 15 m: 160 Euro, 1 Punkt | 19,5 m: 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| 2/10 | 10 m: 240 Euro, 1 Punkt | 13 m: 240 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot |
| 1/10 | 5 m: 320 Euro, 1 Punkt | 6,5 m: 320 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot |
Beträge und Fahrverbote stammen aus Tabelle 2, die Punkte aus Anlage 13 FeV (Nr. 3.2.3 ein Punkt, Nr. 2.2.4 zwei Punkte). Die Meterwerte sind eigene Rechnung nach dem Wortlaut des Katalogs, keine Messgrenzen: Bei einer Messung rundet das System nach PTB-A 12.03 zugunsten des Betroffenen und gibt den vorzuwerfenden Abstand in aufgerundeten Zehnteln an. Die Beträge sind Regelsätze, die nach § 1 Absatz 2 BKatV von gewöhnlichen Tatumständen und fahrlässiger Begehung ausgehen; bei mehr als 130 km/h sind sie höher (Nr. 12.7). Was zu einer Geldbuße an Gebühren und Auslagen dazukommt, steht in Bußgelder beim Blitzer, die übrigen Tatbestände von Rettungsgasse bis Wenden im Bußgeldkatalog für die Autobahn.
Wann du mehr Abstand brauchst
Der halbe Tacho setzt gute Bedingungen voraus. „Runter vom Gas“ rät, den Abstand bei schlechtem Wetter oder eingeschränkter Sicht zu vergrößern, und nennt für schneebedeckte Fahrbahn einen bis zu viermal so langen Bremsweg wie auf trockener Straße. Im dichten Verkehr können nach der Kampagne die Bremsmanöver hinter dem ersten Fahrzeug einer Kolonne deutlich stärker ausfallen. Nach § 3 Absatz 1 StVO gilt: Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.
Was BlitzBuddy auf der Autobahn zeigt
In Deutschland zeigt BlitzBuddy feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrer genauen Position. Nach § 23 Absatz 1c StVO darfst du als Fahrer Blitzerwarnungen während der Fahrt nicht nutzen. Du kannst sie unter Profil, Warnungen ausschalten; alle anderen Warnungen bleiben an. Die Verantwortung liegt beim Fahrer. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Mehr zu Regeln und Schildern steht im Thema Verkehrsregeln mit allen Beiträgen.
Quellen
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 4 Abstand, Bundesministerium der Justiz, Stand: zuletzt geändert 30. Januar 2026
- StVO, § 3 Geschwindigkeit, Bundesministerium der Justiz
- StVO, Anlage 4 Verkehrseinrichtungen (Zeichen 620 Leitpfosten), Bundesministerium der Justiz
- StVO, Anlage 2 Vorschriftzeichen (Zeichen 273), Bundesministerium der Justiz
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Bundesministerium der Justiz, Stand: zuletzt geändert 12. August 2026
- BKatV, Anhang, Tabelle 2 (Abstand), Bundesministerium der Justiz
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 13, Bundesministerium der Justiz, Stand: zuletzt geändert 12. August 2026
- PTB-A 12.03 Verkehrs-Kontrollsysteme (stationär, transportabel), Januar 2024, Physikalisch-Technische Bundesanstalt (pdf)
- Zu geringer Sicherheitsabstand, Runter vom Gas, Kampagne des Bundesministeriums für Verkehr und des Deutschen Verkehrssicherheitsrats, 31. Juli 2026
- Auffahrunfälle: So halten Sie Abstand, Runter vom Gas, 25. Februar 2019
- Über uns, Runter vom Gas
Quellen gelesen am 16. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Welchen Sicherheitsabstand sollte ich bei 100 km/h halten?
Nach der Faustregel vom halben Tacho 50 m; § 4 StVO selbst nennt für Pkw keine Meterzahl. Zwei Sekunden ergeben bei 100 km/h gut 55 m, drei Sekunden gut 83 m (eigene Rechnung).
Wie viele Leitpfosten Abstand sind das?
Bei 100 km/h eine Pfostenlücke, bei 130 km/h etwa 1,3 Lücken (eigene Rechnung: 65 m geteilt durch 50 m), wenn die Pfosten im Regelabstand von 50 m stehen. In Kurven stehen sie nach der StVO dichter, dort stimmt die Rechnung nicht.
Welcher Abstand gilt bei 130 km/h?
Nach dem halben Tacho 65 m. Die Kampagne „Runter vom Gas“ nennt diesen Wert als Mindestabstand. Tabelle 2 des Bußgeldkatalogs beginnt bei 130 km/h erst unter 32,5 m.
Ab wann kostet zu wenig Abstand auf der Autobahn Bußgeld?
Sobald der nach § 4 Absatz 1 StVO erforderliche Abstand fehlt: Bei mehr als 80 km/h nennt der Katalog 35 Euro, solange der Abstand nicht weniger als ein Viertel des Tachowertes beträgt. Darunter gilt Tabelle 2 ab 75 Euro.
Gilt für Lkw ein fester Abstand auf der Autobahn?
Ja. Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t und Kraftomnibusse müssen auf Autobahnen bei mehr als 50 km/h mindestens 50 m Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen halten (§ 4 Absatz 3 StVO). Der Regelsatz nach Nr. 15 des Katalogs beträgt 80 Euro, dazu kommt ein Punkt.