Die Umweltzone Frankfurt reicht bis zum Autobahnring, und hinein darf seit dem 1. Januar 2012 nur, wer eine grüne Plakette hat. Das schreibt die Stadt, ausdrücklich auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Die Zone ist nach ihren Angaben etwa 110 Quadratkilometer groß. Wer ohne Plakette fährt, zahlt nach Nr. 153 des Bußgeldkatalogs 100 Euro; auf den Seiten der Stadt stehen teils noch 80 Euro. Hier steht, wie die Grenze verläuft, wer ohne Plakette fahren darf, wofür es eine Ausnahmegenehmigung gibt und was sie kostet (Stand 17. Oktober 2026).
Wie der Autobahnring die Grenze zieht
Nach der Stadt umfasst die Zone die Fläche innerhalb des „Autobahnrings“. Im Westen begrenzt sie die A5, im Süden die A3, im Osten und Norden die A661; die Autobahnen selbst gehören nicht dazu. Eine Liste von Grenzstraßen braucht es deshalb nicht. Die Schilder stehen an den Grenzen: Auf dem Zusatzschild siehst du die zugelassene Plakette, am Ende der Zone steht ein Aufhebungsschild. Die genauen Standorte zeigt die Stadt über mainziel.de, die Webseite des Straßenverkehrsamts.
Eingeführt wurde die Zone ganzjährig am 1. Oktober 2008 und danach schrittweise verschärft; das Umweltbundesamt führt die Stufen am 1. Oktober 2008, 1. Januar 2010 und 1. Januar 2012. Die Stadt begründet sie damit, dass der Grenzwert für Feinstaub in den Jahren 2005, 2006, 2009 und 2011 überschritten wurde. Rechtliche Grundlage der dritten Stufe ist die erste Fortschreibung des Luftreinhalteplans Rhein-Main, Teilplan Frankfurt, in Kraft seit dem 14. November 2011. Wie die Zonen in den anderen Bundesländern verteilt sind, zeigt der Überblick Umweltzonen in Deutschland.
Nur Grün: auch für Ausländer und Elektroautos
Die Stadt schreibt, nur mit grüner Plakette an der Windschutzscheibe sei die Fahrt zulässig, für Durchfahrende wie für Anwohner. Die Verordnung gelte für alle Pkw und Nutzfahrzeuge „unabhängig von der Antriebsart“, mit Verbrennungsmotor wie mit Elektroantrieb. Welche Plakette dein Auto bekommt, ergibt sich aus der Emissionsschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil I; erhältlich ist sie bei amtlich anerkannten Prüfstellen, bei Kfz-Betrieben mit Abgasuntersuchung und bei der Zulassungsbehörde. Farben und Preis erklärt der Beitrag Umweltplakette: Farbe, Ausgabe und Preis.
Eine Plakette gilt nach den Fragen und Antworten der Stadt nur einmal: Weil das Kennzeichen darauf eingetragen ist, brauchst du nach einem Tausch der Windschutzscheibe oder einem neuen Kennzeichen, etwa nach einem Umzug, eine neue. Wer ohne gültige Plakette kontrolliert wird, zahlt nach Nr. 153 des Bußgeldkatalogs für die Teilnahme am Verkehr trotz Verkehrsverbots (Zeichen 270.1, 270.2) 100 Euro, Stand 12. August 2026. Die Plakettenseite der Stadt nennt „aktuell 100 Euro“ und im nächsten Satz „achtzig Euro“, die Übersichtsseite und die Fragen und Antworten nur 80 Euro.
Seit der Änderung der 35. BImSchV vom 25. September 2026 nimmt Nr. 11 in Anhang 3 Kraftfahrzeuge mit einer Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach § 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von der Plakettenpflicht aus. Die Seiten der Stadt kennen diese Nummer noch nicht. Im Ausland zugelassene tragen dafür nach § 11 Abs. 4 FZV eine blaue Plakette an der Rückseite. Nach § 79 Abs. 9 FZV sind § 11 und Anlage 3 nach dem 31. Dezember 2026 nicht mehr anzuwenden; ein Regierungsentwurf (Bundestags-Drucksache 21/7872) würde die Frist auf Ende 2035 verschieben, und was sonst danach für Nr. 11 gilt, sagen die Verordnungen (Stand 16. Oktober 2026) nicht.
Wer ohne Plakette fahren darf
Ohne Plakette fahren dürfen nach der Stadt bundeseinheitlich unter anderem mobile Maschinen, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Krankenwagen und Arztwagen mit der Kennzeichnung „Arzt im Notfalleinsatz“, Fahrzeuge für Menschen mit den Merkzeichen aG, H oder Bl, Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen, Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO und Fahrzeuge der Bundeswehr oder der NATO.
Dazu kommen drei Frankfurter Regeln: Fahrzeuge bei Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten mit Kurzzeit-, roten oder Ausfuhrkennzeichen, Fahrzeuge, mit denen Personen mit orangem Parkausweis nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO fahren (gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe), und Versuchs- und Erprobungsfahrzeuge. Für Frankfurt, Mainz, Wiesbaden, Offenbach und Darmstadt wurden laut Stadt gleiche Ausnahmeregeln vereinbart. Mainz hat seine Zone allerdings zum 1. Oktober 2025 aufgehoben (Umweltzone Mainz); das steht auf der Frankfurter Seite noch nicht.
Ausnahmegenehmigung: wofür, was sie kostet, wer leer ausgeht
Alle anderen beantragen eine Genehmigung beim Straßenverkehrsamt, Gutleutstraße 191. Vorrang hat nach der Stadt die Nachrüstung; erst wenn die nicht möglich ist und ein anderes Auto finanziell nicht zumutbar wäre, kommt eine Genehmigung in Frage. Als Fahrtzwecke nennt die Stadt zum Beispiel regelmäßige medizinische Behandlungen wie die Dialyse, Schichtdienst zu Zeiten ohne Nahverkehr, bis zu sechs Monate Überbrückung bei nachgewiesener Bestellung eines Ersatzautos oder einer Nachrüstung und Fahrzeuge ab 27 Jahren seit der Erstzulassung, wenn ein Sachverständiger bestätigt, dass sie nach Ablauf der 30 Jahre ein H-Kennzeichen bekämen.
| Genehmigung | Gebühr nach der Stadt |
|---|---|
| Laufzeit bis 1 Monat | 20 Euro |
| Laufzeit 6 Monate | 50 Euro |
| Laufzeit 12 Monate | 100 Euro |
| Ablehnung des Antrags | 20 Euro |
Länger als ein Jahr gilt keine Genehmigung; vor einer Ablehnung informiert die Stadt schriftlich, damit du den Antrag zurückziehen kannst. Ob ein Ersatzauto zumutbar ist, misst sie an den Pfändungsfreigrenzen der Zivilprozessordnung (Tabelle vom 1. Januar 2019); für eine Person ohne Unterhaltspflichten nennt sie 1.280 Euro als Grenzeinkommen. Keine Genehmigung gibt es für Fahrten von Touristen, zur Arbeit (außer spätnachts, wenn kein Nahverkehr fährt), zum Einkaufen oder zu Besuchen, zur Kita oder Schule, zur Universität und zur privaten Pflege sowie für Fahrzeuge, die nach dem Start der Zone am 1. Oktober 2008 zugelassen wurden. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.
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Quellen
- Umweltzone, Stadt Frankfurt am Main
- Grenzen der Umweltzone, Stadt Frankfurt am Main
- Feinstaubplaketten, Stadt Frankfurt am Main
- Fragen und Antworten zur Umweltzone, Stadt Frankfurt am Main
- Ausnahmen, Stadt Frankfurt am Main
- Welche Ausnahmen sind im Einzelfall möglich?, Stadt Frankfurt am Main
- Ist eine Fahrzeugersatzbeschaffung zumutbar?, Stadt Frankfurt am Main
- Für welche Fahrten kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden?, Stadt Frankfurt am Main
- Wie viel kostet eine Ausnahmegenehmigung?, Stadt Frankfurt am Main
- Wie viel kostet die Ablehnung eines Ausnahmeantrags?, Stadt Frankfurt am Main
- Wo wird der Antrag gestellt?, Stadt Frankfurt am Main
- Wer erhält keine Ausnahmegenehmigung?, Stadt Frankfurt am Main
- Umweltzonen, Durchfahrtsbeschränkungen und Luftreinhaltepläne: Liste der Umweltzonen, Umweltbundesamt (letzte inhaltliche Änderung 26.08.2026)
- 35. BImSchV: Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung, Bundesministerium der Justiz (Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 25.9.2026 I Nr. 278)
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage (Bußgeldkatalog), Bundesministerium der Justiz (Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Bundesministerium der Justiz (§ 11, § 79, Anlage 3; Stand: zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 12.5.2026 I Nr. 142)
- Bundestags-Drucksache 21/7872, Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 7. September 2026 (pdf)
- StVO § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden, Bundesministerium der Justiz (Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32)
Quellen gelesen am 17. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Wo gilt die Umweltzone in Frankfurt?
Sie umfasst nach der Stadt die Fläche innerhalb des Autobahnrings, etwa 110 Quadratkilometer. Im Westen begrenzt sie die A5, im Süden die A3 und im Osten und Norden die A661; die Autobahnen selbst sind ausgenommen.
Welche Plakette brauche ich in Frankfurt?
Nur die grüne. Seit dem 1. Januar 2012 dürfen laut Stadt nur Fahrzeuge mit grüner Plakette hinein, auch im Ausland zugelassene. Rote und gelbe Plaketten genügen nicht.
Was kostet eine Ausnahmegenehmigung für die Umweltzone Frankfurt?
Nach der Stadt 20 Euro bis zu einem Monat, 50 Euro für sechs Monate und 100 Euro für zwölf Monate; länger als ein Jahr gilt keine Genehmigung. Wird der Antrag abgelehnt, kostet das 20 Euro.
Bekommen Touristen eine Ausnahmegenehmigung für Frankfurt?
Nein. Die Stadt nennt Touristen ausdrücklich unter den Fahrten, für die es keine Genehmigung gibt, ebenso Fahrten zum Einkaufen oder zu Besuchen.
Was kostet die Fahrt ohne Plakette in Frankfurt?
Nr. 153 des Bußgeldkatalogs setzt 100 Euro an (Stand 12. August 2026). Die Seiten der Stadt nennen teils 100 Euro, teils noch 80 Euro.