Bei einem Plug-in-Hybrid mit 100 km Reichweite steht diese Zahl als „Elektrische Reichweite EAER“ im Pkw-Label. Eine amtliche Klasse „100 Kilometer“ gibt es nicht; die geltenden Gesetze nennen Schwellen von 40, 60 und 80 Kilometern. Die Zahl ist ein WLTP-Wert, und das Umweltbundesamt (UBA) nennt Auswertungen, nach denen Plug-in-Hybride deutlich weniger elektrisch fahren, als der Prüfzyklus annimmt. Hier steht, was die Zahl misst und wo du sie findest.
Was „elektrische Reichweite“ beim Plug-in-Hybrid bedeutet
Die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) beschreibt ein extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug als „ein Fahrzeug mit einem Verbrennungs- und einem Elektromotor, wobei der Strombedarf auch durch externe Aufladung gedeckt werden kann“. Die elektrische Reichweite wird nach § 2 Absatz 1 Nummer 19 auf Grundlage der Verordnung (EU) 2017/1151 ermittelt, also nach WLTP.
Das Muster des Typgenehmigungsbogens in der EU-Verordnung (Anhang I Anlage 4) weist beim Plug-in-Hybrid drei Reichweitenwerte getrennt aus: die vollelektrische Reichweite (AER), die gleichwertige vollelektrische Reichweite (EAER) und die tatsächliche Reichweite bei Entladung (RCDA). Das Label verwendet den EAER-Wert, nach Anlage 1 der Pkw-EnVKV „Equivalent All Electric Range, gleichwertige vollelektrische Reichweite“, gemäß Anhang B8 der UN-Regelung Nr. 154 und aus Nummer 49.5 der Übereinstimmungsbescheinigung.
Wo du die Reichweite deiner Variante findest
Bei Neuwagen steht der Wert im Pkw-Label am Fahrzeug oder in seiner unmittelbaren Nähe (§ 3 Pkw-EnVKV), im Aushang am Verkaufsort und im Online-Leitfaden. Für Plug-in-Hybride verlangt Anlage 1 zusätzliche Angaben:
| Angabe im Label | Bedeutung |
|---|---|
| Elektrische Reichweite EAER | der Reichweitewert in Kilometern |
| Stromverbrauch bei rein elektrischem Betrieb | kombinierter Wert und Werte je Fahrphase |
| Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie | kombinierter Wert und Werte je Fahrphase |
| CO2-Emissionen gewichtet kombiniert | gewichteter Wert aus Nummer 49.4 der Übereinstimmungsbescheinigung |
| CO2-Klasse | zwei Angaben: gewichtet kombiniert und daneben „bei entladener Batterie“ |
Aushang und Leitfaden (Anlagen 2 und 3) nennen ebenfalls den EAER-Wert. Fasst ein Modell mehrere Varianten zusammen, stehen dort der niedrigste und der höchste Wert; eine 100 gilt also nicht für jede Variante. Den Kraftstoffverbrauch bei leerer Batterie separat auszuweisen, hatte das UBA 2021 gefordert; heute steht er im Label.
Der Nutzfaktor: warum es gewichtete Werte gibt
Der gewichtete Verbrauch und die gewichtete CO2-Angabe entstehen mit einem Nutzfaktor. Das UBA beschreibt ihn als Gewichtungsfaktor für das Verhältnis zwischen Fahren mit Batterie (CD-Modus) und mit erhaltener Ladung (CS-Modus) in Abhängigkeit von der elektrischen Reichweite. Er beruht auf der Verteilung der täglich zurückgelegten Kilometer und der Annahme einer täglichen Voll-Ladung. Nach dem 2021 geltenden Verfahren lag er laut UBA bei den damaligen Reichweiten von 30 bis 60 km zwischen 60 und 80 Prozent.
Seit 2025 rechnet die Formel in Anhang XXI Nummer 3.2 der Verordnung (EU) 2017/1151 mit neuen Werten (jüngste konsolidierte Fassung auf EUR-Lex vom 1. September 2023; die Änderungsverordnung (EU) 2026/1791 ändert nur die Anhänge I, IIIA und XX). Sie nutzt eine „normalisierte Strecke“ dnx:
| Parameter | Wert | Anwendung nach dem Text |
|---|---|---|
| dnea | 800 km | im Text ohne Datum |
| dneb | 2.200 km | ab 1. Januar 2025, Euro 6e-bis |
| dnec | 4.260 km | ab 1. Januar 2027, Euro 6e-bis-FCM |
Welcher Wert gilt, richtet sich nach der Emissionseigenschaft, mit der das Fahrzeug genehmigt ist. Eine Anpassung von dnec bis Ende 2024 anhand realer Verbrauchsdaten sah der Text vor; die gelesene Fassung nennt 4.260 km.
Wie viel Plug-in-Hybride in der Praxis elektrisch fahren
Das UBA nennt in seinem Kurzpapier (Stand 14. Oktober 2021) Auswertungen realer Fahrdaten: In Deutschland betrage der elektrische Fahranteil bei Privatwagen rund 43 Prozent und bei Dienstwagen nur 18 Prozent; die Emissionen lägen um den Faktor 2 bis 4 höher als offiziell. Als Gründe nennt es die höhere Jahresfahrleistung (private Plug-in-Hybride im Mittel 21.000 km, Privatfahrzeuge insgesamt etwa 14.000 km), lange Strecken bei einer damals meist nur etwa 50 Kilometer großen Reichweite und seltenes Laden, weil kaum Anreize bestehen.
Damit die realen Emissionen etwa dem WLTP entsprächen, müsste die elektrische Reichweite nach einer vom UBA zitierten Veröffentlichung bei Privatwagen doppelt, bei Dienstwagen fünfmal so hoch sein. Das Papier ist älter als die neuen Nutzfaktoren; neuere Auswertungen sind hier nicht berücksichtigt.
Welche Schwellen das Recht nennt
Das Recht benutzt die elektrische Reichweite als Schwelle, aber nicht bei 100 Kilometern:
| Regel | Schwelle für Plug-in-Hybride |
|---|---|
| Elektromobilitätsgesetz § 3 Absatz 2 (Bevorrechtigungen) | höchstens 50 g CO2 je km oder mindestens 40 km elektrische Reichweite |
| Einkommensteuergesetz § 6 Absatz 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 4, Anschaffung 2022 bis 2024 | höchstens 50 g CO2 je km oder mindestens 60 km |
| Einkommensteuergesetz § 6 Absatz 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 5, Anschaffung 2025 bis 2030 | höchstens 50 g CO2 je km oder mindestens 80 km |
In allen drei Fällen genügt eines von zwei Kriterien. Die Regel im Einkommensteuergesetz betrifft die Bewertung der privaten Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird: Erfüllt ein Plug-in-Hybrid eines der Kriterien, ist sein Listenpreis dafür nur zur Hälfte anzusetzen; CO2-Wert und Reichweite sind der Übereinstimmungsbescheinigung zu entnehmen. Das ist eine Zusammenfassung des Gesetzestexts, keine Steuerberatung.
Das UBA kritisierte 2021, dass auch Fahrzeuge mit geringer Reichweite im Prüfmodus oft unter 50 g CO2 je km kommen, und schlug als zweitbeste Lösung 80 km ab 2022 und 100 km ab 2023 vor; umgesetzt wurde das so nicht.
Das Elektromobilitätsgesetz tritt nach seinem § 8 Absatz 2 mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 21/7872) würde diese Befristung streichen; die Bevorrechtigungen nach dem neuen § 3 Absatz 5 Nummer 2 bis 6 wären dann mit Ablauf des 31. Dezember 2035 nicht mehr anzuwenden. Für Plug-in-Hybride der Klassen M1 und N1 würde der Entwurf statt 40 Kilometern eine gleichwertige elektromotorische Reichweite innerorts von mindestens 80 Kilometern verlangen (Nummer 49.5 der Übereinstimmungsbescheinigung) oder höchstens 50 g CO2 je km gewichtet kombiniert. Beschlossen ist er nicht: Die Dokumentation des Bundestags nennt am 16. Oktober 2026 als Beratungsstand „Dem Bundestag zugeleitet“ und „Noch nicht beraten“.
Was du vor dem Kauf prüfen kannst
- Lies bei deiner Variante den EAER-Wert und den Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie, nicht nur die gewichteten Werte.
- Vergleiche die Reichweite mit deiner längsten regelmäßigen Strecke. Der Nutzfaktor setzt laut UBA tägliches Vollladen voraus; lädst du seltener, sagen die gewichteten Werte wenig über deinen Verbrauch.
- Prüfe, wo du laden kannst: E-Auto laden: Bezahlen, Kosten und Ladepunkte.
Zum WLTP-Wert reiner Elektroautos siehe E-Auto-Reichweite: WLTP-Wert, Alltag und was große Reichweite heißt, zu den Hebeln im Elektrobetrieb Was erhöht die Reichweite eines Elektrofahrzeugs?. Alle Beiträge zum Thema stehen unter E-Auto laden.
BlitzBuddy im Plug-in-Hybrid
BlitzBuddy zeigt weder die elektrische Reichweite noch den Ladestand oder den Verbrauch. Die App startet von selbst, sobald sich dein iPhone per Bluetooth mit dem Auto verbindet, und spricht auf Wunsch über die Autolautsprecher; deine Musik wird dabei leiser.
BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. In Deutschland zeigt sie außerdem feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrer genauen Position. Nach § 23 Absatz 1c StVO darf, wer ein Fahrzeug führt, kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören; bei anderen technischen Geräten wie dem Handy dürfen die entsprechenden Funktionen nicht verwendet werden. Die Blitzerwarnungen darfst du als Fahrer während der Fahrt deshalb nicht nutzen. Unter Profil, Warnungen schaltest du sie aus; alle anderen Warnungen bleiben an. Die Verantwortung liegt bei dir als Fahrer.
Quellen
- Pkw-EnVKV: Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 2.3.2026 I Nr. 55, Bundesministerium der Justiz
- Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission vom 1. Juni 2017, konsolidierte Fassung vom 1.9.2023, EUR-Lex
- Verordnung (EU) 2026/1791 vom 23. Juli 2026, EUR-Lex
- Klimaschutzinstrumente im Verkehr: Plug-In-Hybrid Pkw, Umweltbundesamt, Kurzpapier, Stand: 14. Oktober 2021 (pdf)
- Einkommensteuergesetz § 6, Stand: zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 29.6.2026 I Nr. 197, Bundesministerium der Justiz
- Elektromobilitätsgesetz, Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 34 G v. 20.12.2022 I 2752, §§ 3 und 8, Bundesministerium der Justiz
- Bundestags-Drucksache 21/7872, Gesetzentwurf der Bundesregierung, 7. September 2026 (pdf)
- DIP, Vorgang 338364, Deutscher Bundestag
- StVO § 23: Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden, Bundesministerium der Justiz
Quellen gelesen am 16. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Welche Plug-in-Hybride haben 100 km Reichweite?
Eine Modellliste steht hier nicht: Sie wäre ein Markenvergleich und veraltet schnell. Die Zahl findest du als „Elektrische Reichweite EAER“ im Pkw-Label und im Online-Leitfaden zum Energieverbrauch; bei Modellen mit mehreren Varianten nennt der Leitfaden den niedrigsten und den höchsten Wert.
Wie viel fahren Plug-in-Hybride in der Praxis elektrisch?
Das UBA nennt in einem Papier vom 14. Oktober 2021 nach Auswertungen von 2020 einen elektrischen Fahranteil von rund 43 Prozent bei Privatwagen und 18 Prozent bei Dienstwagen. Im WLTP waren damals bei Reichweiten von 30 bis 60 km etwa 60 bis 80 Prozent hinterlegt.
Gilt das Elektromobilitätsgesetz nach 2026 weiter?
Nach seinem § 8 Absatz 2 tritt es mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Ein Regierungsentwurf (Bundestags-Drucksache 21/7872) würde diese Befristung streichen und die meisten Bevorrechtigungen bis Ende 2035 laufen lassen; beschlossen war er am 16. Oktober 2026 nicht.