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Höchstgeschwindigkeit Polen: 140 auf der Autobahn, 90 außerorts, 50 innerorts

Tempolimit in Polen nach Art. 20 des Straßenverkehrsgesetzes: Autobahn 140, Schnellstraße 120 und 100, außerorts 90, innerorts 50, mit Anhänger 80 oder 70.

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Für Pkw, Motorräder und Lkw bis 3,5 Tonnen gelten in Polen nach Art. 20 des Prawo o ruchu drogowym, dem Straßenverkehrsgesetz, innerorts 50 km/h, in der Wohnzone 20, außerorts 90, auf der Schnellstraße mit einer Fahrbahn und auf der Straße mit getrennten Richtungsfahrbahnen und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung 100, auf der Schnellstraße mit getrennten Richtungsfahrbahnen 120 und auf der Autobahn 140 km/h. Ein Gespann darf dort 80 km/h fahren, auf den übrigen Straßen außerorts 70. Dieser Ratgeber folgt dem nicht amtlichen konsolidierten Text der Kanzlei des Sejm mit Stand 12. Oktober 2026 und enthält die Mandatstabelle der Verordnung des Ministerpräsidenten.

Tempolimit in Polen außerorts

Außerorts hängt der Wert von der Straße und vom Fahrzeug ab. Art. 20 Abs. 3 unterscheidet zwei Gruppen: Nr. 1 Pkw, Motorräder und Lkw bis 3,5 Tonnen, Nr. 2 „zespół pojazdów“, also Gespanne, und jedes Fahrzeug, das nicht in Nr. 1 steht.

StraßeNr. 1: Pkw, Motorrad, Lkw bis 3,5 tNr. 2: Gespann und übrige Fahrzeuge
Autobahn (autostrada)140 km/h80 km/h
Schnellstraße mit getrennten Richtungsfahrbahnen (droga ekspresowa dwujezdniowa)120 km/h80 km/h
Schnellstraße mit einer Fahrbahn und Straße mit getrennten Richtungsfahrbahnen und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung100 km/h80 km/h
Übrige Straßen90 km/h70 km/h

Ein Bus, der die zusätzlichen technischen Bedingungen nach den Vorschriften zu Art. 66 Abs. 5 erfüllt, darf nach Abs. 4 auf Autobahn und Schnellstraße 100 km/h fahren. Autobahn und Schnellstraße sind nach Art. 2 Nr. 3 und 4 die entsprechend beschilderten Straßen, die nur für Kraftfahrzeuge bestimmt sind.

Innerorts und in der Wohnzone

Innerorts gelten nach Abs. 1 für Fahrzeuge und Gespanne 50 km/h, in der Wohnzone (strefa zamieszkania) nach Abs. 2 20 km/h. Was innerorts heißt, bestimmt kein Ortsname im Gesetz, sondern die Beschilderung: Ein „obszar zabudowany“ ist nach Art. 2 Nr. 15 ein Gebiet, das mit den entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnet ist, und die Wohnzone ein Gebiet, dessen Ein- und Ausfahrten so gekennzeichnet sind.

Die Straßenverkehrsbehörde darf nach Art. 21 die Werte per Schild ändern. Innerorts darf sie das Limit senken, wenn die Verkehrssicherheit es verlangt, und anheben, wenn die Verkehrsverhältnisse die Sicherheit gewährleisten; außerorts darf sie nur senken.

Abs. 6 nennt weitere Werte, etwa 40 km/h für ein Motorrad, Vierradfahrzeug oder Moped, auf dem ein Kind bis 7 Jahre mitfährt, und 20 km/h für Elektroroller.

Zum Vergleich mit Deutschland

In Deutschland gelten nach § 3 Abs. 3 StVO innerorts 50 km/h, außerorts für Pkw 100 und für Pkw mit Anhänger 80 km/h; die 100 gelten nach demselben Absatz nicht auf Autobahnen. Dort begrenzt § 18 Abs. 5 StVO den Pkw mit Anhänger ebenfalls auf 80 km/h. Beim Gespann liegen beide Länder auf der Autobahn also gleich, der Unterschied liegt beim Pkw ohne Anhänger: In Polen sind es höchstens 140 km/h. Wie das Gespann in Deutschland geregelt ist, erklärt der Beitrag Anhänger Höchstgeschwindigkeit, die Werte nach Fahrzeug und Straße stehen in Höchstgeschwindigkeit in Deutschland.

Was zu schnelles Fahren kostet

Die Beträge des Mandats (mandat karny) stehen in Tabelle B der Verordnung des Ministerpräsidenten über die Höhe der Geldbußen. Die Zeilen 72 bis 81 hat die Verordnung vom 30. Dezember 2021 zum 1. Januar 2022 neu gefasst; die Änderung vom 30. Juni 2023 berührt sie nicht. Die Beträge in Złoty:

ÜberschreitungMandatbei Wiederholung
bis 10 km/h50
11 bis 15 km/h100
16 bis 20 km/h200
21 bis 25 km/h300
26 bis 30 km/h400
31 bis 40 km/h8001.600
41 bis 50 km/h1.0002.000
51 bis 60 km/h1.5003.000
61 bis 70 km/h2.0004.000
71 km/h und mehr2.5005.000

Die Fußnote der Verordnung nennt den zweiten Betrag den nach Art. 38 § 2 des Kodeks wykroczeń und lässt diese Regel am 17. September 2022 in Kraft treten. Nach diesem Artikel erhält, wer als Fahrer eines Kraftfahrzeugs nach Art. 92a § 2 bestraft wurde und innerhalb von zwei Jahren nach der letzten rechtskräftigen Bestrafung denselben Verstoß wieder begeht, eine Geldbuße von mindestens dem Doppelten der unteren gesetzlichen Grenze. Art. 92a § 2 betrifft Überschreitungen um mehr als 30 km/h und setzt die Geldbuße auf mindestens 800 Złoty. Die Tabelle nennt die Höhe der Geldbuße im Mandatsverfahren (mandat karny); was ein Gericht verhängt, steht dort nicht.

Wer misst, und wie

Tempo- und Rotlichtverstöße mit stationären Geräten am Straßenrand zu erfassen, ist nach Art. 129g Sache der Inspekcja Transportu Drogowego, der Straßenverkehrsinspektion. Art. 129h nennt, was sie speichert: das Bild des Fahrzeugs mit Kennzeichen, Datum und Uhrzeit, die Gerätenummer, bei Geschwindigkeit die gefahrene und die zulässige Geschwindigkeit. In besonders begründeten Fällen darf die Inspektion auch Geräte einsetzen, die einen Verstoß auf einer Strecke erfassen; dann speichern sie die Durchschnittsgeschwindigkeit und die zulässige Geschwindigkeit auf dem Abschnitt. Den im Fahrzeugschein eingetragenen Eigentümer oder Halter ermittelt der Hauptinspektor aus diesen Daten, aus den zentralen Fahrzeug- und Fahrerregistern und mit Angaben polnischer und ausländischer Zulassungsbehörden.

Der Führerschein bei hohem Tempo

Nach Art. 135 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a hält ein Polizist den im Inland ausgestellten Führerschein gegen Quittung zurück, wenn jemand mehr als 50 km/h schneller als erlaubt fährt, und zwar innerorts oder außerorts auf einer Straße mit einer Fahrbahn für beide Richtungen („jednojezdniowa dwukierunkowa“). Art. 135a Abs. 1 Nr. 2 enthält dieselbe Regel für Führerscheine, die ein anderer Staat ausgestellt hat. Die Quittung berechtigt nach Abs. 6 24 Stunden zum Fahren. Hat der Fahrer keinen Wohnsitz in Polen, sind es 72 Stunden, und der Führerschein geht nach Art. 136 Abs. 3 über den Starost an die Behörde des Staates, der ihn ausgestellt hat. Wie lange der Entzug dauert, wertet dieser Beitrag nicht aus. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.

Maut und Nachbarländer

Wer nach Polen fährt, findet die Maut der Konzessionsstrecken im Beitrag Maut in Polen. Für die Weiterfahrt nach Süden gibt es den Beitrag zum Tempolimit in Tschechien. Alle Beiträge zum Thema stehen im Ratgeber zu Tempolimits.

Was BlitzBuddy in Polen zeigt

BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Tempolimits zeigt sie in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich und der Türkei, in Polen sagt dir das Schild, was gilt. Die Werte in diesem Beitrag stammen aus dem Gesetz und der Verordnung, nicht aus der App.

Quellen

Quellen gelesen am 17. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie schnell darf man in Polen auf der Autobahn fahren?

Ein Pkw, ein Motorrad oder ein Lkw bis 3,5 Tonnen darf nach Art. 20 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a des Prawo o ruchu drogowym höchstens 140 km/h fahren. Ein Gespann und jedes Fahrzeug, das nicht unter Nr. 1 fällt, ist dort auf 80 km/h begrenzt.

Wie schnell darf man in Polen mit Wohnwagen oder Anhänger fahren?

Ein Pkw mit Anhänger ist ein „zespół pojazdów“ und darf nach Art. 20 Abs. 3 Nr. 2 auf Autobahn, Schnellstraße und Straße mit getrennten Richtungsfahrbahnen und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung 80 km/h fahren, auf den übrigen Straßen außerorts 70 km/h.

Wann beginnt in Polen die Ortschaft mit Tempo 50?

Ein „obszar zabudowany“ ist nach Art. 2 Nr. 15 ein Gebiet, das mit den entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnet ist. Dort gelten 50 km/h, wenn nicht ein Schild etwas anderes festlegt.

Was kostet zu schnelles Fahren in Polen?

Das Mandat reicht in der Verordnung des Ministerpräsidenten von 50 Złoty bis 10 km/h über dem Limit bis 2.500 Złoty bei 71 km/h und mehr; bei Wiederholung innerhalb von zwei Jahren verdoppelt sich der Betrag ab 31 km/h. Die Tabelle steht oben im Beitrag.

Behält die polnische Polizei den Führerschein ein?

Ja, bei mehr als 50 km/h über dem Limit, innerorts oder außerorts auf einer Straße mit einer Fahrbahn für beide Richtungen, nach Art. 135a auch bei einem ausländischen Führerschein. Ohne Wohnsitz in Polen berechtigt die Quittung 72 Stunden zum Fahren, und der Führerschein geht an die Behörde des Ausstellerstaats.

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