Für einen Pkw kostet die Fahrt durch den Tauerntunnel auf der A 10 nach den Tarifen der ASFINAG 15,00 Euro. Das ist die Einzelfahrt in eine Richtung über die gesamte bemautete Strecke, gültig ab 1. Januar 2026, inklusive 20 Prozent Umsatzsteuer. Die Maut umfasst den Tauern- und den Katschbergtunnel zwischen den Anschlussstellen Flachau und Rennweg; kassiert wird an der Mautstelle Tauern/Katschberg bei St. Michael im Lungau. In diesem Abschnitt brauchst du keine Vignette. Dieser Beitrag zeigt die Tarife, die Zahlungswege, was für den Rest der A 10 gilt und wo du vor der Fahrt den Verkehr prüfst.
Welche Strecke die Maut abdeckt
Die A 10 Tauern Autobahn ist eine der fünf Straßen, auf denen die ASFINAG Streckenmaut erhebt. Nach der Mautordnung liegt der bemautete Teil zwischen den Anschlussstellen Flachau und Rennweg am Katschberg und enthält beide Tunnel. Die Mautstelle heißt „Tauern/Katschberg“; die ASFINAG nennt als Adresse Höf 55 in St. Michael im Lungau. Die Nebenmautstellen Zederhaus und St. Michael/Lungau liegen am selben Abschnitt und haben nach der Mautordnung Spuren, die zugleich für Pkw und schwere Fahrzeuge offen sind.
Mit „Tauerntunnel“ ist hier die A 10 gemeint. Wer die Felbertauernstraße sucht, findet die Preise im Beitrag Preise der Felbertauernstraße; das ist eine andere Straße mit einem anderen Betreiber.
Preise der Tauerntunnel-Maut 2026
Die ASFINAG nennt diese Tarife für Kfz bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse, in Euro inklusive 20 Prozent Umsatzsteuer, gültig ab 1. Januar 2026:
| Karte oder Strecke | Preis |
|---|---|
| Einzelfahrt, Gesamtstrecke (Flachau bis Rennweg) | 15,00 Euro |
| Einzelfahrt, Teilstrecke St. Michael bis Rennweg (Katschbergtunnel) | 7,50 Euro |
| Einzelfahrt, Teilstrecke St. Michael bis Flachau (Tauerntunnel) | 7,50 Euro |
| Einzelfahrt, Teilstrecke Zederhaus bis Flachau (Tauerntunnel) | 7,50 Euro |
| Mehrfahrten-Karte | 90,00 Euro |
Die Teilstrecken gelten laut Mautordnung auch in der Gegenrichtung. Eine Einzelfahrt ist ein Ticket mit einem Jahr Gültigkeit ab Ausstellung für eine einmalige Fahrt in eine Richtung. Die Mehrfahrten-Karte ist an das Kennzeichen gebunden und gilt 365 Tage für beliebig viele Fahrten auf diesem einen Abschnitt; den ersten Gültigkeitstag kannst du beim Kauf wählen. Für Pendler und für Menschen mit Behinderung nennt die ASFINAG eigene Karten mit Nachweis; die Bedingungen stehen in der Mautordnung.
Zahlen an der Mautstelle, im Mautshop oder mit FLEX
An der Mautstelle zahlst du ausschließlich in Euro. Welche Zahlungsmittel zugelassen sind, steht laut Mautordnung in deren Anhang 2. Die Spuren, in denen du vor Ort ein Ticket kaufst, sind mit weißen Hinweisschildern und dem Hinweis „Buy Ticket“ gekennzeichnet. Hast du schon ein Ticket, nutzt du die grün markierte Spur „Prepaid Only“: Dein Kennzeichen wird elektronisch erkannt, und die Schranke öffnet sich. Die ASFINAG schreibt, dass du dafür in jede geöffnete Abfertigungsspur außer der gekennzeichneten GO-Spur oder in die grüne Spur fahren darfst.
Es gibt drei Wege:
- Vor Ort: Ticket in der Kassenspur kaufen.
- Vorab im Mautshop: Im ASFINAG-Mautshop kostet 1 Fahrt auf der A 10 15,00 Euro, 2 Fahrten kosten 30,00 Euro, die Mehrfahrten-Karte 90,00 Euro. Beim Kauf wird dein Kennzeichen registriert.
- Digitale Streckenmaut FLEX: Du hinterlegst Kennzeichen und Zahlungsmittel und fährst zuerst. Abgerechnet wird nach der Durchfahrt zum geltenden Einzelfahrt-Tarif; die Mautordnung rechnet die Maut nach 28 Tagen als ordnungsgemäß entrichtet, wenn das Kennzeichen bei der Durchfahrt registriert war und die Zahlung bis dahin erfolgt ist. Je Abschnitt zahlst du innerhalb von 365 Tagen ab der ersten Durchfahrt höchstens den Preis der Mehrfahrten-Karte.
Auf der A 10 gibt es außerdem eine Spur im offenen Spurbetrieb, die nur für Fahrzeuge der fahrleistungsabhängigen Maut gedacht ist. Für Fahrzeuge bis 3,5 t ist sie laut Mautordnung verboten, ihre Benutzung ist eine Verwaltungsübertretung. Folge deshalb der Beschilderung der Spuren.
Vignette oder Streckenmaut?
Nach der Mautordnung unterliegt die Benützung der Autobahnen und Schnellstraßen der zeitabhängigen Maut, also der Vignette, sofern keine Ausnahmen bestehen. In ihren Ausnahmelisten steht von der A 10 nur der Streckenmaut-Abschnitt zwischen Flachau und Rennweg am Katschberg. Die ASFINAG schreibt dazu, dass zwischen den einzelnen Mautstellen die sonst auf Autobahnen und Schnellstraßen übliche Vignettenpflicht entfällt. Der ASFINAG-Shop sagt es für FLEX ausdrücklich: Der Dienst ersetzt den Kauf einer Vignette nicht. Preise und Kauf der Vignette stehen im Beitrag Vignette Österreich, den Vergleich der Mautarten im Beitrag Maut in Österreich im Überblick. Wer weiter Richtung Süden über den Brenner fährt, findet die A 13 unter Autobahn Brenner.
Stau und Blockabfertigung vor dem Tunnel
Die ASFINAG nennt die A 10 eine der am höchsten belasteten Reiserouten Österreichs, die an Reisewochenenden und in der Ferienzeit regelmäßig an ihre Grenzen stößt. Auf ihrer Seite zum Transitmanagement erwähnt sie einen Blockabfertigungsbereich vor dem Tauerntunnel bei Flachauwinkl. Für Echtzeit-Verkehrsinformationen, Wartezeiten und Prognosen verweist sie auf die Plattform driveaustria.info.
Die Maßnahmen des Sommers 2026 sind ausgelaufen: Die Tempo-100-Abschnitte galten bis 6. beziehungsweise 20. September 2026, die Abfahrtsverbote zur Vermeidung von Ausweichverkehr vom 10. Juli bis 13. September 2026. Die ASFINAG schreibt, dass das mehrstufige Programm seine volle Wirkung im Sommer 2027 entfalten soll. Welche Verbote dann gelten, steht auf der Seite noch nicht; schau vor einer Sommerfahrt dort nach. Was im Stau gilt, etwa Rettungsgasse und Reißverschluss, erklärt der Beitrag Stau auf der Autobahn.
Generalerneuerung ab Herbst 2027
Die ASFINAG kündigt auf derselben Seite die Generalerneuerung des Tauern- und Katschbergtunnels ab Herbst 2027 an. Sie will verhindern, dass Verkehr auf andere Straßen ausweicht, und den Verkehr während der Bauarbeiten möglichst gleichmäßig verteilen. Wie lange die Arbeiten dauern und welche Sperren es gibt, nennt die gelesene Seite nicht. Prüfe das vor jeder Fahrt ab Herbst 2027 bei der ASFINAG.
Was BlitzBuddy auf der Strecke zeigt
BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. An der Grenze zeigt sie die Tempolimits und Regeln des neuen Landes, etwa zur Vignette. Alle Beiträge zu Maut, Vignette und Umweltzonen findest du unter Maut, Vignette und Umweltzonen.
Quellen
- Streckenmaut, ASFINAG
- Mautordnung Version 88, gesamte Mautordnung inklusive Anhänge, ASFINAG (pdf)
- A10 Transitmanagement, ASFINAG
- Digitale Streckenmaut, ASFINAG Mautshop
Quellen gelesen am 17. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Was kostet der Tauerntunnel für einen Pkw 2026?
Die Einzelfahrt über die gesamte Strecke zwischen Flachau und Rennweg kostet nach den Tarifen der ASFINAG ab 1. Januar 2026 15,00 Euro inklusive 20 Prozent Umsatzsteuer. Für Teilstrecken nennt sie 7,50 Euro, die Mehrfahrten-Karte kostet 90,00 Euro.
Brauche ich im Tauerntunnel eine Vignette?
Nicht zwischen Flachau und Rennweg: Diesen Streckenmaut-Abschnitt nimmt die Mautordnung von der Vignette aus. Sonst sind Autobahnen vignettenpflichtig, soweit keine Ausnahme besteht, und von der A 10 nennt die Mautordnung nur diesen Abschnitt. FLEX ersetzt die Vignette laut ASFINAG-Shop nicht.
Kann ich die Maut für den Tauerntunnel online im Voraus zahlen?
Ja. Der ASFINAG-Mautshop verkauft die Einzelfahrt zu 15,00 Euro, ein Paket mit zwei Fahrten zu 30,00 Euro und die Mehrfahrten-Karte zu 90,00 Euro. Dein Kennzeichen wird beim Kauf registriert, und du kannst die grün markierte Prepaid-Only-Spur nutzen.
Ist der Tauerntunnel dasselbe wie der Felbertauerntunnel?
Nein. Der Tauerntunnel liegt auf der A 10 und wird von der ASFINAG bemautet. Die Felbertauernstraße ist eine andere Straße mit einem anderen Betreiber; ihre Preise stehen in einem eigenen Beitrag.
Was gilt für ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen?
Die Streckenmauttarife gelten bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse, darüber die fahrleistungsabhängige Maut mit GO-Box oder anderem zugelassenem Gerät. Vor dem 1. Dezember 2023 zugelassene Fahrzeuge mit damals höchstens 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht gelten bis 31. Januar 2029 noch als Fahrzeuge bis 3,5 t.