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Höchstgeschwindigkeit Slowenien: 130 auf der Autobahn, 90 außerorts, 50 im Ort

Tempolimit in Slowenien nach Art. 46 bis 48: Autobahn 130, Schnellstraße 110, außerorts 90, im Ort 50. Mit Gespann, Bußgeldern in Euro und Punkten.

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In Slowenien gelten nach Art. 46 des Zakon o pravilih cestnega prometa (ZPrCP), des Straßenverkehrsgesetzes, in der Ortschaft 50 km/h, außerorts 90, auf der Schnellstraße (hitra cesta) 110 und auf der Autobahn (avtocesta) 130 km/h. In Zonen mit begrenzter Geschwindigkeit sind es 30, im gemeinsamen Verkehrsraum 20, in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen 10 km/h. Dieser Ratgeber folgt der Fassung, die das Rechtsinformationssystem PISRS am 17. Oktober 2026 als nicht amtlich konsolidierten Text zeigt, und enthält die Regeln für Gespann und Bus sowie die Bußgelder in Euro.

Tempolimit in Slowenien: die Grundwerte nach Art. 46

Art. 46 Abs. 1 setzt die Werte für Straßen in einer Ortschaft und in Sonderzonen, Abs. 3 die Werte außerorts:

WoHöchstgeschwindigkeit
Straßen in der Ortschaft (naselje)50 km/h
Zone mit begrenzter Geschwindigkeit30 km/h
Gemeinsamer Verkehrsraum20 km/h
Verkehrsberuhigter Bereich und Fußgängerzone10 km/h
Außerorts, übrige Straßen90 km/h
Außerorts, Schnellstraße (hitra cesta)110 km/h
Außerorts, Autobahn (avtocesta)130 km/h

Abs. 2 erlaubt Ausnahmen mit Schild: In dem gemeinsamen Verkehrsraum sind 30 km/h möglich, auf einzelnen Straßen in der Ortschaft oder Teilen davon 70 km/h, wenn Verkehrssicherheit und die vorgeschriebenen verkehrstechnischen Elemente es zulassen. Your Europe nennt dieselben Ortswerte 50, 30, 20 und 10 km/h.

Gespann, Wohnwagen und große Fahrzeuge

Art. 47 setzt für einzelne Fahrzeugarten niedrigere Werte. Sie gelten „auf den Straßen“, also zusätzlich zu den Werten aus Art. 46:

  • 80 km/h für Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Masse und für solche Fahrzeuge, die einen leichten Anhänger oder einen Wohnanhänger ziehen, außerdem für Busse, außer Gelenkbusse.
  • 70 km/h für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, die einen anderen Anhänger ziehen, und für Gelenkbusse.
  • 60 km/h für Busse außerorts, in denen Fahrgäste während der Fahrt stehen, und für Fahrzeuge, die ein defektes Kraftfahrzeug auf der Autobahn oder Schnellstraße schleppen.
  • 50 km/h unter anderem für Fahrzeuge mit Schneeketten, für Busse im Ort mit stehenden Fahrgästen und im Stadtverkehr und für alle Fahrzeuge, wenn die Sicht weniger als 50 Meter beträgt.

Ein Kraftfahrzeug bis 3,5 Tonnen zulässiger Masse mit Anhänger kommt in dieser Liste nicht vor; nach dem Wortlaut gelten für ein solches Gespann außerorts deshalb die Werte aus Art. 46. Auf der Autobahn und der Schnellstraße mit getrennten Fahrbahnen und mindestens zwei Fahrstreifen steht das ausdrücklich in Art. 48: 80 km/h für Gelenkbusse und für Kraftfahrzeuge mit Anhängern, ausgenommen Kraftfahrzeuge bis einschließlich 3,5 Tonnen mit einem Anhänger, für die dort 100 km/h gelten. Lkw über 3,5 Tonnen ohne Anhänger dürfen dort 90 km/h fahren, wenn das im Fahrzeugschein steht oder die zuständige Behörde oder eine ermächtigte Organisation des Zulassungsstaates es bescheinigt; Busse ohne Anhänger, ausgenommen Gelenkbusse, 100 km/h unter denselben Bedingungen. Busse, Lkw über 3,5 Tonnen und Anhänger außer leichten und Wohnanhängern müssen hinten links ein Schild mit ihrer Höchstgeschwindigkeit tragen. Nach Art. 47 Abs. 2 gilt das zusätzlich für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die auf Autobahn und Schnellstraße 80, 90 oder 100 km/h fahren dürfen; das Zeichen gleicht dem Tempolimit-Schild und misst mindestens 20 cm.

Was Überschreitungen kosten

Das Bußgeld steht im selben Artikel wie das Limit. Art. 46 unterscheidet drei Fälle; die Beträge sind in Euro, die Punkte kommen dazu, wo der Artikel sie nennt.

ÜberschreitungIm Ort (Abs. 6)Außerorts (Abs. 7)Autobahn, Schnellstraße (Abs. 8)
bis 10 km/h404040
mehr als 10 bis 20120, 3 Punkte6040
mehr als 20 bis 30250, 5 Punkte12060
mehr als 30 bis 40500, 7 Punkte200, 3 Punkte120
mehr als 40 bis 50750, 9 Punkte400, 5 Punkte250, 3 Punkte
mehr als 50 bis 601.200, 18 Punkte1.200, 18 Punkte400, 5 Punkte
mehr als 601.200, 18 Punkte1.200, 18 Punkte1.200, 9 Punkte

Abs. 8 gilt nur für Autobahnen und Schnellstraßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen, mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung und Seitenstreifen oder Pannenbuchten; Abs. 7 für alle anderen Straßen außerorts. In Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen und im gemeinsamen Verkehrsraum nennt Abs. 4 die Stufen 40, 130, 500 und 1.200 Euro, bei den oberen drei Stufen mit 3, 7 und 18 Punkten; in Zonen mit begrenzter Geschwindigkeit sind es nach Abs. 5 dieselben Beträge. Wer gegen Art. 47 verstößt, zahlt 40 Euro bis 10 km/h, 120 Euro bis 20 km/h und 300 Euro darüber; gegen Art. 48 40, 120 und 200 Euro. Fehlt das Schild am Bus, am Lkw über 3,5 Tonnen, am Traktor oder am Anhänger, kostet es nach Art. 47 Abs. 4 40 Euro. Wie sich Punkte auf einen ausländischen Führerschein auswirken, sagt dieser Beitrag nicht. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.

Wie gemessen wird

Art. 3 Nr. 34 definiert die überschrittene Geschwindigkeit als die über das Limit hinausgehende Geschwindigkeit nach Verkehrsregel oder Verkehrszeichen und sagt: Sie kann die momentane oder die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einem bestimmten Abschnitt sein, gemessen oder festgestellt mit geeigneten technischen Mitteln oder Geräten. Das Gesetz nennt weder Ort noch Gerät.

Maut und Nachbarländer

Preise, Klassen und den Karawankentunnel der e-Vignette erklärt Vignette Slowenien. Die Nachbarn: Höchstgeschwindigkeit in Italien und Höchstgeschwindigkeit in Österreich; für Kroatien gibt es den Beitrag Urlaub mit dem Auto in Kroatien. Weit im Norden gibt es Höchstgeschwindigkeit in Schweden. Alle Beiträge zum Thema stehen im Ratgeber zu Tempolimits.

Was BlitzBuddy in Slowenien zeigt

BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Tempolimits zeigt sie in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Frankreich und der Türkei, in Slowenien sagt dir das Schild, was gilt. Die Werte in diesem Beitrag stammen aus dem Gesetz, nicht aus der App.

Quellen

Quellen gelesen am 17. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie schnell darf man in Slowenien auf der Autobahn fahren?

Nach Art. 46 Abs. 3 höchstens 130 km/h auf der Autobahn (avtocesta) und 110 km/h auf der Schnellstraße (hitra cesta). Ein Kraftfahrzeug bis 3,5 Tonnen mit Anhänger darf nach Art. 48 auf Autobahn und Schnellstraße mit getrennten Fahrbahnen 100 km/h fahren.

Wie schnell darf man in Slowenien mit Wohnwagen fahren?

Für ein Kraftfahrzeug bis 3,5 Tonnen mit Anhänger nennt Art. 48 auf Autobahn und Schnellstraße 100 km/h; Art. 47 nennt es nicht, nach dem Wortlaut gelten sonst außerorts die 90 km/h aus Art. 46. Über 3,5 Tonnen mit Wohn- oder Leichtanhänger sind es nach Art. 47 80 km/h.

Wie schnell darf man in Slowenien im Ort fahren?

In einer Ortschaft 50 km/h. In Zonen mit begrenzter Geschwindigkeit sind es 30 km/h, im gemeinsamen Verkehrsraum 20 km/h, in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen 10 km/h; ein Schild kann auf einzelnen Straßen im Ort bis zu 70 km/h erlauben.

Was kostet zu schnelles Fahren in Slowenien?

Im Ort 40 Euro bis 10 km/h über dem Limit, 120 Euro bis 20, 250 bis 30, 500 bis 40, 750 bis 50 und 1.200 Euro darüber, ab mehr als 10 km/h über dem Limit mit Punkten. Außerorts und auf der Autobahn gelten andere Stufen, die die Tabelle zeigt.

Gibt es in Slowenien Abschnittskontrollen?

Das Gesetz definiert die überschrittene Geschwindigkeit als Momentan- oder als Durchschnittsgeschwindigkeit auf einem Abschnitt, gemessen mit technischen Mitteln. Wo Geräte stehen, nennt der Beitrag nicht.

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