Wer mit dem Auto nach Mallorca fährt, muss in Palma auf eine Zone achten: Im Zentrum gilt seit dem 22. Dezember 2024 eine Umweltzone, und Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen müssen sich dafür vorab anmelden. Die Stadt nennt für Verstöße 200 Euro. Dazu gelten auf der Insel die spanischen Regeln: 120 km/h auf Autobahn und Schnellstraße, 0,5 Promille. Hier steht, was die Stadt Palma und das spanische Verkehrsreglement dazu sagen (Stand 17. Oktober 2026).
Palma: Zone im Zentrum, ab Juli 2025 mit Strafen
Die Zona de Bajas Emisiones, kurz ZBE, ist nach der Stadt der Raum innerhalb der Avenidas und des Küstenstreifens. Als äußere Grenzen nennt sie unter anderem Avinguda Gabriel Roca, Passeig Mallorca, Avinguda Portugal, Avinguda d’Alemanya, Avinguda Comte de Sallent, Plaça d’Espanya, Avinguda Alexandre Rosselló, Avinguda Gabriel Alomar und Avinguda Adolfo Suárez. Die Karte mit der genauen Fläche zeigt die Stadt auf ihrer Seite; vor der Fahrt prüfst du sie.
Die städtische Verordnung trat am 22. Dezember 2024 in Kraft. Danach folgte eine Schonfrist ohne Strafen bis Ende Juni 2025. Seit dem 1. Juli 2025 läuft das Sanktionsregime, wie ein Edikt der Stadt vom 24. März 2026 im Amtsblatt der Balearen festhält. Als schwerer Verstoß gilt nach der Stadt, die Beschränkungen für Zugang, Fahren und Parken in der Zone zu missachten; die Geldbuße beträgt 200 Euro. Die Zone arbeitet mit Kennzeichenerkennung: Ein Aufkleber ist nach der Stadt nicht nötig, denn das System fragt bei der DGT ab, welches Abzeichen zu welchem Fahrzeug gehört.
Dein Auto hat kein spanisches Abzeichen: so meldest du es an
Fahrzeuge, die außerhalb Spaniens zugelassen sind, sind nach der Stadt nicht nach den Kriterien des DGT-Umweltabzeichens eingestuft. Deshalb tragen sie sich in ein Register ein, mindestens fünf Kalendertage vor der geplanten Einfahrt, über ein Formular der Stadt. Beizulegen sind:
- Reisepass, NIE, Führerschein des Heimatlandes oder ein anderes amtliches Dokument,
- das Fahrzeugdatenblatt (ficha técnica) und die Zulassungsbescheinigung (permiso de circulación),
- ein Nachweis, dass das Fahrzeug dir gehört (bei Leasing der Vertrag),
- ein Beleg über die Einreise des Fahrzeugs auf die Insel, also das Fährticket.
Danach gilt die Genehmigung 30 Kalendertage ab dem gewünschten Einfahrtsdatum, zum Fahren und zum Parken in der ganzen Zone. Zugelassen sind bis zum 31. Dezember 2026 Benziner mit Euro 3 bis 6 und Diesel mit Euro 4 bis 6, dazu Fahrzeuge mit alternativen Antrieben: Batterie, Reichweitenverlängerer, Plug-in-Hybrid, Brennstoffzelle, Hybrid, Erdgas und Flüssiggas. Für Zweiräder nennt das Formular eigene Euro-Klassen. Die verkehrsbeschränkten ACIRE-Bereiche in der Zone bleiben nach der Stadt bestehen; dort hinein darf nur, wer eine eigene ACIRE-Berechtigung hat.
Die nächsten Stufen zeigt die Stadt für Fahrzeuge mit spanischem Umweltabzeichen als Symbole unter Überschriften mit Datum. Vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2029 sind neben Fahrzeugen ohne Abzeichen auch die mit dem gelben Abzeichen B durchgestrichen, ab dem 1. Januar 2030 zusätzlich das grüne C; ECO und Null sind abgehakt. Welche Euro-Klassen eines ausländischen Autos ab 2027 zählen, schreibt die Stadt nicht: Ihr Formular gilt bis 31. Dezember 2026.
Hotelgäste haben einen eigenen Weg: Das Hotel meldet der Stadt Name, Kennzeichen und Aufenthaltsdaten, und die Genehmigung erlaubt nur die Zufahrt zum Auf- und Abladen des Gepäcks, kein Parken in der Zone. Ob ein ausländisches Kennzeichen über diesen Weg oder über die Anmeldung läuft, schreibt die Stadt nicht. Für öffentliche Parkhäuser in der Zone braucht es nach den Fragen und Antworten auf der ZBE-Seite der Stadt keine Genehmigung, wenn man auf den ausgewiesenen Routen zu- und abfährt; eine Routenkarte bietet die Stadt zum Download an. Ob das auch für ein ausländisches Kennzeichen ohne Anmeldung gilt, sagt die Seite nicht.
Außerhalb von Palma: die spanischen Grundregeln
Für die Straßen der Insel gilt das Reglamento General de Circulación. Ohne Schild gelten nach Art. 48 außerorts für Pkw und Wohnmobile bis 3.500 Kilogramm 120 km/h auf Autobahn und Autovía und 90 km/h auf Landstraßen; auf Landstraßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen darf der Straßenträger bis 100 km/h erlauben. Maßgeblich bleibt das Schild, denn nach Art. 47 setzen die Träger der Straße eigene Limits.
Beim Alkohol erlaubt Art. 20 höchstens 0,5 Gramm je Liter im Blut oder 0,25 Milligramm je Liter in der Atemluft. In den zwei Jahren nach dem Führerschein sinken die Werte auf 0,3 Gramm und 0,15 Milligramm. Die Warnweste im Auto und die Regeln fürs Aussteigen erklärt der Beitrag Warnweste im Auto, und wer mit dem Rad unterwegs ist, findet die Regeln im Beitrag Warnweste für Radfahrer.
Anreise und Maut
Auf die Insel kommt das Auto per Schiff; den Beleg dafür verlangt Palma für die Anmeldung. Die Mautstrecken auf dem spanischen Festland beschreibt der Beitrag Maut in Spanien; für die Strecke durch Frankreich hilft der Beitrag Urlaub mit dem Auto in Frankreich. Preise und Abfahrten der Reedereien ändern sich laufend und stehen hier nicht. Eine zweite Inselreise mit dem eigenen Wagen, aber mit dem Autozug, beschreibt der Beitrag Mit dem Auto nach Sylt.
Was BlitzBuddy in Spanien zeigt
In Spanien zeigt BlitzBuddy keine Blitzerwarnungen, also auch nicht auf Mallorca. Weiter funktionieren die Anzeige deiner Geschwindigkeit, deine Fahrten und die Meldungen anderer Fahrer zu Staus, Unfällen oder Gegenständen auf der Fahrbahn. Selbst meldest du nur, wenn es sicher ist; sonst übernimmt das ein Beifahrer. Tempolimits und Umweltzone auf der Insel prüfst du an den Schildern.
BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Weitere Beiträge zum Thema stehen unter Maut, Vignette und Umweltzonen.
Quellen
- Información Zona Bajas Emisiones (ZBE), Ajuntament de Palma, Mobilitat (in Spanisch)
- Vehículos extranjeros, Ajuntament de Palma, Mobilitat (in Spanisch)
- Autorización ZBE para matrículas extranjeras, Ajuntament de Palma, Mobilitat (Formular, gültig bis 31.12.2026)
- Hoteles, Ajuntament de Palma, Mobilitat (in Spanisch)
- Decreto de implantación de la ZBE y moratoria con suspensión del régimen sancionador, Ayuntamiento de Palma, BOIB núm. 8 vom 16. Januar 2025 (pdf)
- Revisión de las autorizaciones de acceso, circulación y estacionamiento del Anexo 2, Ajuntament de Palma, BOIB núm. 37 vom 24. März 2026 (pdf, in Katalanisch)
- Reglamento General de Circulación, texto consolidado, Boletín Oficial del Estado (última actualización publicada el 26/06/2026, in Spanisch)
Quellen gelesen am 17. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Brauche ich mit deutschem Kennzeichen eine Anmeldung für Palma?
Für die Zone im Zentrum ja. Die Stadt schreibt, ausländische Fahrzeuge seien nicht nach dem spanischen Umweltabzeichen eingestuft und müssten sich mindestens fünf Tage vor der Einfahrt im Register anmelden.
Wie lange gilt die Genehmigung für die Zone in Palma?
30 Tage ab dem gewünschten Einfahrtsdatum. Sie gilt zum Fahren und zum Parken in der ganzen Zone. Als Nachweis verlangt die Stadt unter anderem das Fährticket für das Auto.
Was kostet ein Verstoß gegen die Palmaer Umweltzone?
Die Stadt nennt für Verstöße gegen Zugang, Fahren oder Parken eine Geldbuße von 200 Euro. Die Sanktionen laufen seit dem 1. Juli 2025, nach einer Schonfrist seit Dezember 2024.
Welche Autos dürfen laut Stadt mit ausländischem Kennzeichen hinein?
Bis 31. Dezember 2026 Benziner mit Euro 3 bis 6, Diesel mit Euro 4 bis 6 sowie Elektro, Hybrid und Gas, jeweils nach Anmeldung. Für spanische Abzeichen sperrt die Stadt ab 2027 auch B und ab 2030 auch C; eine Zuordnung ausländischer Euro-Klassen für 2027 nennt sie noch nicht.
Wie viel Alkohol ist in Spanien erlaubt?
Nach Art. 20 des Reglamento General de Circulación höchstens 0,5 Promille im Blut oder 0,25 Milligramm je Liter Atemluft. In den zwei Jahren nach dem Führerschein gelten 0,3 Promille und 0,15 Milligramm.