Eine Garmin Navi-App im Sinn einer eigenständigen Auto-Navigation fürs Handy führt Garmin auf seiner deutschen Seite „Apps“ nicht auf. Für das Auto nennt die Übersicht die Garmin Drive App, die man mit einem Garmin-Produkt koppelt, und der App Store beschreibt sie als App-Lösung für Garmin-Navigationsgeräte und Dashcams. Die Radar-Info-Alarme gehören zu den Navigationsgeräten. In Deutschland verbietet § 23 Absatz 1c der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dem Fahrer die Verwendung dieser Funktion während der Fahrt. Dieser Beitrag gibt wieder, was Garmin am 17. Oktober 2026 auf seinen Seiten und im App Store schreibt, ohne Wertung und ohne Preise. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.
Was Garmin als App für das Auto anbietet
Die Seite „Apps“ von Garmin Deutschland verteilt sich auf drei Seiten und listet unter anderem Garmin Connect, Garmin Explore, die Garmin Drive App, die zūmo Radar App, die Tread-App, Smartphone Link und die dēzl-App. Die Garmin Drive App beschreibt Garmin mit dem Satz: „Koppele die App mit deinem Garmin Produkt und greife auf noch mehr Funktionen zu, um deine Fahrt angenehmer zu gestalten.“ Die dēzl-App ruft laut Übersicht auf einem kompatiblen Garmin-Lkw-Navi Live-Wetterdaten, Verkehr und Kraftstoffpreise ab; was Lkw-Navigations-Apps anderer Anbieter können, steht im Beitrag Navi-App für Lkw. Eine App, die auf dem Handy allein ein Auto navigiert, steht auf keiner der drei Seiten.
Der App Store zeigt die Garmin Drive App (Version 4.29.29 vom 17. September 2026, iOS 16.5 oder neuer) als „Gratis“. Die Beschreibung ist im deutschen Store auf Englisch und nennt die App „a simple and convenient app solution for the latest Garmin automotive navigators and dash cams“. Ältere Navis mit Bluetooth arbeiten laut Beschreibung mit der Garmin Smartphone Link App, ältere WLAN-Dashcams mit der VIRB App.
Was die Garmin Drive App laut Garmin bietet
Für kompatible Navigationsgeräte nennt die Beschreibung Echtzeitinformationen zu Verkehr, Parken, erweitertem Wetter und photoLive-Verkehrskameras sowie intelligente Benachrichtigungen vom Bluetooth-Handy. Für kompatible Dashcams gibt die App Zugriff auf Kamerasteuerung, Einstellungen und Aufnahmen; bis zu vier Dashcams lassen sich mit „Dash Cam Auto Sync“ verbinden. Welche Geräte kompatibel sind, steht laut Beschreibung auf garmin.com/driveapp. Wie TomTom seine Apps und seine Hilfe dazu beschreibt, steht im Beitrag TomTom Navi-App.
Radar-Info bei Garmin
Auf der Seite „Tempo- und Radar-Info-Alarme“ schreibt Garmin, alle Garmin-Geräte hätten die vollständige Radar-Info-Datenbank von Cyclops, und die Datenbank werde täglich aktualisiert, unter anderem mit permanenten Kameras, Abschnittskontrollen, variablen Radarkontrollen, temporären Kameras an Baustellen, Rotlicht mit Geschwindigkeitsüberwachung, Standorten mobiler Kameras und Schulbereichen. Über die Cyclops-Community kämen Meldungen einer großen Nutzergemeinde dazu; die Daten gelangten über die Smartphone Link App oder die Garmin Drive App aufs Gerät, für Live-Updates könnten In-App-Käufe nötig sein. Bei den meisten neueren Geräten seien Radar-Info-Updates und Echtzeit-Updates im Lieferumfang enthalten; sonst gibt es ein Jahresabonnement oder einen einmaligen Download, und eine kostenlose 30-Tage-Testversion.
Die Länderliste der Abdeckung nennt unter anderem Deutschland, Österreich, Belgien und die Niederlande. Im Handbuch des DriveSmart 51/61/7 schreibt Garmin, die Funktion sei „nicht für alle Regionen oder Produktmodelle verfügbar“, und Garmin übernehme keine Verantwortung für Folgen, die aus der Verwendung einer Radar-Info-Datenbank entstehen. Die Alarme für Fahrer dienten „ausschließlich Informationszwecken“, und Garmin sei nicht für Bußgelder verantwortlich, die durch das Nichtbeachten von Verkehrsregeln entstehen. Zur Rechtslage in Deutschland äußern sich die gelesenen Garmin-Seiten nicht.
Was § 23 Absatz 1c StVO sagt
Der Absatz hat drei Sätze (StVO, zuletzt geändert am 30. Januar 2026). Satz 1: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“ Satz 2: „Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“ Satz 3: „Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“ Für das verbotswidrige Betreiben oder betriebsbereite Mitführen eines technischen Geräts zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen beim Führen eines Kraftfahrzeugs nennt der Bußgeldkatalog unter Nr. 247 einen Regelsatz von 75 Euro (zuletzt geändert am 12. August 2026), die Fahrerlaubnis-Verordnung in Anlage 13 einen Punkt.
Das Handbuch des DriveSmart 51/61/7 beschreibt, dass sich der Signalton für einige Arten von Fahreralarmen abschalten lässt und der visuelle Alarm dann weiter angezeigt wird. Der Wortlaut von Absatz 1c unterscheidet nicht zwischen einem Alarm mit Ton und einem ohne. Ob ein stummer Alarm auf dem Bildschirm darunter fällt, entscheidet im Streitfall ein Gericht; dieser Beitrag zieht dazu keinen Schluss. Wie die Funktion im Menü des eigenen Geräts abzuschalten ist, steht im Handbuch des jeweiligen Modells. Den Wortlaut im Zusammenhang und die Lage in den Nachbarländern zeigt der Beitrag Blitzer-App legal oder verboten.
Was BlitzBuddy in Deutschland zeigt
BlitzBuddy zeigt in Deutschland feste Blitzer und Rotlichtblitzer an ihrer genauen Position, dazu Tempolimits samt dem blauen 130-Schild, wo OpenStreetMap für eine Straße ausdrücklich kein Limit verzeichnet, Staus auf der Autobahn live von der Autobahn GmbH und Navigation mit den Blitzern auf jeder Route. Die Blitzer stammen aus OpenStreetMap, von Lufop.net und aus öffentlichen Listen von Behörden; Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende. Abschnittskontrollen zeigt die App in Deutschland nicht, und vor mobilen Blitzern warnt BlitzBuddy nicht. BlitzBuddy ist kostenlos, ohne Werbung und ohne Abo. Die App gibt es für das iPhone; die Android-Version folgt bald. Wie Navigation und Warnungen im Auto-Display erscheinen, erklärt der Beitrag Blitzerwarnungen in CarPlay und Android Auto. Weitere Beiträge stehen im Themenbereich Blitzer-Apps und Recht.
Quellen
- Apps, Garmin Deutschland, nur für die Angaben des Herstellers.
- Garmin Drive, Apple App Store Deutschland, Version 4.29.29 (Beschreibung in englischer Sprache), nur für die Selbstbeschreibung des Anbieters.
- Tempo- und Radar-Info-Alarme, Garmin Deutschland, nur für die Angaben des Herstellers.
- Garmin DriveSmart 51/61/7: Ampelblitzer und Radarkontrollen, Garmin, Benutzerhandbuch.
- Garmin DriveSmart 51/61/7: Fahrerassistenzfunktionen und Alarme, Garmin, Benutzerhandbuch.
- Garmin DriveSmart 51/61/7: Aktivieren oder Deaktivieren akustischer Alarme für Fahrer, Garmin, Benutzerhandbuch.
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 23, Bundesministerium der Justiz, Stand: zuletzt geändert 30. Januar 2026.
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Bundesministerium der Justiz, Stand: zuletzt geändert 12. August 2026.
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 13, Bundesministerium der Justiz, Stand: zuletzt geändert 12. August 2026.
- Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende.
Quellen gelesen am 17. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Gibt es eine Garmin Navi-App fürs Handy?
Garmin nennt auf seiner Seite „Apps“ für das Auto die Garmin Drive App. Laut App-Store-Beschreibung ist sie eine App-Lösung für die neuesten Garmin-Navigationsgeräte und Dashcams. Eine eigenständige Auto-Navigations-App fürs Handy führt keine der drei Seiten der Übersicht auf.
Wofür ist die Garmin Drive App?
Laut Garmin liefert sie für kompatible Navigationsgeräte Verkehrs-, Park- und Wetterinformationen, photoLive-Verkehrskameras und Benachrichtigungen vom Handy und gibt Zugriff auf Einstellungen und Aufnahmen kompatibler Dashcams.
Zeigt Garmin Blitzer in Deutschland an?
Garmin nennt Deutschland in der Länderliste seiner Radar-Info-Abdeckung. Das Handbuch hält fest, die Funktion sei nicht für alle Regionen oder Produktmodelle verfügbar. Zur deutschen Rechtslage äußern sich die gelesenen Seiten nicht.
Darf ich die Radar-Info-Alarme meines Garmin-Navis in Deutschland nutzen?
Nicht als Fahrer während der Fahrt. Nach § 23 Absatz 1c Satz 3 StVO dürfen bei Geräten wie einem Navi die Gerätefunktionen, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen können, nicht verwendet werden. Der Bußgeldkatalog nennt unter Nr. 247 einen Regelsatz von 75 Euro, die Fahrerlaubnis-Verordnung einen Punkt.
Sind Radar-Info-Updates bei Garmin kostenlos?
Garmin schreibt, bei den meisten neueren Geräten seien Radar-Info-Updates und Echtzeit-Updates über das Smartphone im Lieferumfang enthalten; sonst gibt es ein Jahresabonnement oder einen einmaligen Download. Für die Live-Updates über die App können In-App-Käufe nötig sein. Preise nennen wir nicht.